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Mietrecht

Im Mietrecht gibt es unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Mietobjekte. Rechtsfälle können also zu abweichenden rechtlichen Beurteilungen führen, je nachdem, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Sachen handelt, Wohn- oder Gewerberaummiete, Pacht oder Landpacht. Leasing als Mietform an sich ist als solches nicht speziell gesetzlich geregelt. Auch das Vorliegen von Sozialbindungen im sozialen Wohnungsbau fährt zur Anwendbarkeit von Sonderregelungen.

Das Mietrecht wurde zum 01.09.01 neu geregelt. Alte Fundstellen sollten daher mit Vorsicht gelesen werden.

In der Praxis sind die häufigsten Anfragen die zu Mietminderungen, Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen und Kündigungsgründen. Hier ist jeweils der konkrete Fall zu werten, so dass allgemeine Ratschläge nicht sinnvoll sind. Grundsätzlich ist die Mietminderung heute - anders als früher - von der Miete einschließlich Nebenkosten zu ermitteln. Bei Schönheitsreparaturen führen starre Fristenregelung nach der BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre dazu, dass betroffene Mieter gar nicht mehr renovieren müssen und bei den Nebenkostenabrechnungen scheitern Ansprüche zuweilen daran, dass die Abrechnungsfrist überschritten ist. Allerdings hat auch der Mieter Einwände binnen Jahresfrist geltendzumachen.

Gerade im Mietrecht kann Zeitverlust Geldverlust bedeuten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist besonders in diesem Bereich sinnvoll.

Einführung in das ab dem 01.09.01 geltende Mietrecht durch das Bundesjustizministerium (409 kb, PDF-Format)